Die Bewertung von Leckagen hinsichtlich ihres Schadensausmaßes auf Personen und Umwelt hängt sowohl von der Menge des austretenden Stoffes, der Freisetzungsart, das Niveau der gespeicherten Energie im Apparat, als auch von den Stoffeigenschaften, wie z.B. Giftigkeit, selbst ab. Sind die Aspekte bekannt, kann daraus das Gefahrenpotenzial einer Leckage und damit die entsprechende Schadensausmaßklasse (Risikomatrix) abgeschätzt werden. Über die Schadensausmaßklasse und der zu erwartenden Auftrittshäufigkeit wird anschließend über die Risikomatrix die Risikoklasse und damit die entsprechenden Gegenmaßnahmen für einen sicheren Betrieb festgelegt.
Freisetzungsmenge
Bei der Beurteilung der Freisetzungsmenge geht es um die austretenden Stoffmengen, die geeignet sind, über Inhalation, Hautkontakt (Wirkfläche) oder oral auf Personen einwirken können oder drohen in die Umwelt freigesetzt zu werden. Eine Unterteilung der Freisetzungsmengen kann in die Mengenklassen „klein“, „mittel“, „groß“ erfolgen. Die absolute Freisetzungsmenge ergibt sich aus der Menge, die bis zum Beseitigen der Leckage freigesetzt wurde oder aus dem Gesamtvolumen der austrittsfähigen Stoffmenge, wenn die Leckage nicht beseitigt werden kann.

Freisetzungsart
Bei der Freisetzung wird das Schadensausmaß auch durch die Bedingungen / der Art der Freisetzung bestimmt, z.B. bei hoher Temperatur und hohem Druck. Hier kann auch eine Klassifizierung in „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ erfolgen.

Gespeicherte Energie
Darüber hinaus ist die stofflich „gespeicherte Energie“ im Apparat, aus dem die Leckage erfolgt, von Bedeutung. Je höher die gespeicherte Energie in Form von Druck, Temperatur und Aggregatzustand ist, desto höher ist das Gefährdungspotenzial.Abschätzung für die großen Zeiträume vornehmen zu können.

Giftigkeit des Stoffes
Letztlich wird das Schadensausmaß durch die Giftigkeit des Stoffes selbst bestimmt. Stoffe werden nach dem GHS-System (Globally Harmonised System) in H-Klassen (Hazard Statements) eingeteilt, die Auskunft über die Stoffeigenschaften wie Giftigkeit, Entzündbarkeit etc. geben. Hier ist die Unterscheidung in „sehr giftig“, „giftig“ und „gefährlich“ wesentlich. Wie die Stoffe klassifiziert sind, lässt sich der GESTIS-Stoffdatenbank entnehmen. Beim Bundesumweltamt finden sich ebenfalls Informationen zum GHS.

Abschätzung des Schadensausmaß der Leckage
Sind die obigen Klassifizierungen erfolgt, kann das Schadensausmaß einer Leckage entsprechend abgeschätzt werden. Die Abschätzung dient dabei nur als Orientierung und kann/muss in der Diskussion für den Einzelfall konkretisiert werden. Die Abschätzung erfolgt getrennt nach Personen- und Umweltschäden.
Bewertung von Leckagen bezüglich Personenschäden

Bewertung von Leckagen bezüglich Umweltschäden

Explosionsschutz
Die hier vorgestellte Abschätzung des Schadensausmaß von Leckagen darf, wie die Anwendung der Risikomatrix selbst, nicht für die Bewertung des Explosionsschutzes eingesetzt werden. Der Explosionsschutz folgt einer anderen Bewertungssystematik: Hier ist im Wesentlichen die Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosionsfähigen Atmosphäre in Kombination mit der Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens einer Zündquelle die Grundlage für die Bewertung. Eine Explosion ist immer zu vermeiden, dabei wird nicht nach dem Ausmaß der Explosion unterschieden.
